Kfz-Gutachter in Düsseldorf – Sachverständiger für Unfallgutachten
Auch dann, wenn ein Unfall auf den ersten Blick für Sie glimpflich ausgegangen ist, es also „nur“ zu einem Lack- oder Blechschaden gekommen ist, kann der Ärger groß werden. Selbst dann, wenn Sie an dem Zusammenstoß keine Schuld tragen. Denn allzu gerne teilen eintretende Versicherungen entweder mit, dass kein Unfallgutachten benötigt wird, sondern lediglich ein Kostenvoranschlag mit Fotos, oder sie schicken einen eigenen Sachverständigen.
In beiden Fällen wird zunehmend auch auf den „Werkstattservice“ der Versicherung hingewiesen. Die Versicherung des Unfallverursachers möchte so die auf sie zukommenden Kosten so gering wie nur irgend möglich halten. Und sie will vermeiden, für die Arbeit, die ein unabhängiger Sachverständiger für Unfallgutachten leistet, zu zahlen.
Doch es ist Ihr gutes Recht, sich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen für ein Unfallgutachten als Partner an Ihre Seite zu holen, wenn Sie den Schaden nicht zweifelsfrei als Bagatellschaden einschätzen können. Nur so können Sie schließlich vermeiden, doppelt geschädigt zu werden.
Was ist ein Bagatellschaden?
Wenn Sie als Laie zweifelsfrei erkennen können, dass der an Ihrem Fahrzeug verursachte Schaden mit 700,– € bis allerhöchstens 1.500,– € zu beheben ist, dann brauchen Sie keinen Sachverständigen für Unfallgutachten. Anderenfalls sind Sie grundsätzlich berechtigt, zur Höhe des Fahrzeugschadens ein Sachverständigengutachten bei einem Kfz-Gutachter Ihrer Wahl einzuholen.
Aus der Praxis können wir berichten, dass das Risiko verdeckter Schäden bei einem vermeintlichen Kfz-Bagatellschaden groß ist. Aus „das kostet doch höchstens 500 Euro“ werden schnell 4.870,– € Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung. Wenn Sie im Fall der Fälle auf Nummer sicher gehen möchten:
Das Kfz-Sachverständigenbüro Dip.-Ing. B. Heller ist seit über fünfundzwanzig Jahren tätig als Kfz-Gutachter in Düsseldorf. Wenn Sie einen versierten, unabhängigen Sachverständigen für Unfallgutachten brauchen, rufen Sie uns kurzerhand an:
Unfallgutachten bei Totalschaden und vermeintlichem Kfz-Bagatellschaden
Bei einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug helfen wir als Kfz-Gutachter in Düsseldorf, indem wir bei der Erstellung des Unfallgutachtens speziell auch auf „die“ Kleinigkeiten achten. Wir sitzen im Gebäude einer Kfz-Werkstatt, sodass wir unter Umständen auch mal etwas demontieren lassen können, um auszuschließen oder um nachzuweisen, dass die Kaltverformung von Blech weitaus größeren Schaden bewirkt hat. Was aber unterscheidet unsere Arbeit als Kfz-Sachverständiger von der einer Werkstatt, die – auf Wunsch der Versicherung – einen Kostenvoranschlag erstellt?
Wir machen unsere Arbeit als Sachverständiger für Unfallgutachten sehr, sehr gründlich
Ein Kostenvoranschlag für die Beseitigung eines Unfallschadens wird von einer Werkstatt meisthin unentgeltlich erbracht. Wird der Kostenvoranschlag jedoch zur Abrechnung mit der Versicherung benutzt, dann lässt sich die Werkstatt dies zu Recht bezahlen. Die Versicherung lehnt eine Übernahme dieser Kosten jedoch in aller Regel ab. Mit anderen Worten: Ein Kostenvoranschlag kostet die eintretende Versicherung nichts, Sie aber laufen Gefahr, die Kosten aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Wir kalkulieren im Unfallgutachten längst nicht nur die reinen Reparaturkosten
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Düsseldorf machen wir das, was eine Werkstatt auch machen würde, plus einiges mehr. Wir kalkulieren nämlich nicht nur die reinen Reparaturkosten.
Wir berücksichtigen in unseren Unfallgutachten auch Reparaturdauer, Ausfallzeit und Ausfallkosten; wir berücksichtigen, ob Ihr Fahrzeug noch einen entsprechend hohen Gegenwert zum Schaden aufweist, da ansonsten ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen würde; wir berücksichtigen Altschäden und damit sowohl mögliche Abzüge für Wertverbesserung als auch die ebenfalls mögliche komplette Ablehnung der Regulierung durch die Versicherung Ihres Unfallgegners. Und wir gehen vor allem so weit ins Detail, dass unser Unfallgutachten Ihr Risiko für eine Ausweitung der Reparaturkosten gerade auch bei scheinbarem Kfz-Bagatellschaden ausschließt.
Um sicherzugehen: Wir sind als Kfz-Gutachter in Düsseldorf für Sie montags bis freitags, von 8.00 bis 17.00 Uhr, im Kfz-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. B. Heller erreichbar unter:
Als Kfz-Gutachter ermitteln wir auch den Nutzungsausfall und die Wertminderung – selbstverständlich auch bei Oldtimer- und Youngtimer-Fahrzeugen. Ebenso selbstverständlich führen wir bei Liebhaber-Fahrzeugen eine anerkannte Fahrzeugbewertung durch. Mehr dazu erfahren Sie, wenn Sie jetzt weiterlesen.